Privatversicherung

Kosten

Wenn sie privat versichert sind, hängt die Kostenübernahme ihrer Krankenkasse immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

 Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). 


Ablauf

Sobald die Übernahme der Kosten geklärt ist, können die ersten fünf probatorischen Sitzungen stattfinden, in denen Sie Ihre Situation schildern können und ich Ihnen mein Vorgehensweise erläutern kann. Zudem findet eine umfangreiche Diagnostik statt.  Im Anschluss an die ersten Termine, treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie indiziert und erfolgversprechend erscheint oder ob auch eine andere Form der Hilfe für Sie in Frage kommt. Zurzeit kann die Therapie dann bald beginnen. Einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme der weiteren Sitzungen.

 

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Zudem können  auch Gespräche mit der gesamten Familie durchgeführt werden.

 

Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Elterngespräche werden einmal monatlich terminiert. 

 

Dabei umfasst eine Langzeittherapie 45 Sitzungen für das Kind/ Jugendlichen und 11 Sitzungen für die Bezugspersonen.

Bei einer indizierten Kurzzeittherapie werden in der Regel 25 Sitzungen für das Kind/ Jugendlichen und 6 Sitzungen für die Bezugspersonen bewilligt.