Gesetzlich versicherte Patienten

KostenTräger

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von ihrer Krankenkasse übernommen.

Ablauf

In der psychotherapeutischen Sprechstunde und daran anschließenden probatorischen Sitzungen können Sie mir Ihre Situation schildern und ich Ihnen mein Vorgehensweise erläutern. Zudem findet eine umfangreiche Diagnostik statt.  Im Anschluss an die ersten Termine, treffen wir gemeinsam die Entscheidung, ob die Aufnahme einer Therapie indiziert und erfolgsversprechend erscheint oder ob auch eine andere Form der Hilfe für Sie in Frage kommt. 

 

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen statt. Bei der Therapie von Kindern werden in regelmäßigen Abständen zusätzlich Elterngespräche terminiert. Zudem können  auch Gespräche mit der gesamten Familie durchgeführt werden.

 

Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Elterngespräche werden einmal monatlich terminiert. 

 

Dabei umfasst eine Langzeittherapie 60 Sitzungen für das Kind/ Jugendlichen und 15 Sitzungen für die Bezugspersonen.

Bei einer indizierten Kurzzeittherapie werden in der Regel 24 Sitzungen für das Kind/ Jugendlichen und 6 Sitzungen für die Bezugspersonen bewilligt.